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Garantie

1. REGELUNG UND GEBIET


Alle LEGEND EBIKES Produkte sind gemäß der Richtlinie der Europäischen Union, 1999/44/EG, über den Verkauf und die Garantien von Verbrauchsgütern garantiert.

Die Bedingungen dieser Garantie gelten nur für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union gekauft wurden.

 

2. GARANTIEZEITRAUM


Alle LEGEND EBIKES Produkte haben eine Garantie von 2 Jahren, ausgenommen sind die Batterie für Verbrauchsmaterialien, vorausgesetzt, dass die in der Bedienungsanleitung beschriebenen Nutzungsbedingungen eingehalten werden und die entsprechende Wartung durchgeführt wird.

Der Zeitraum von 2 Jahren beginnt ab dem Kaufdatum, welches das Datum auf der Handelsrechnung sein wird.

Die Energiespeichereinheiten (im Folgenden Batterien) von LEGEND EBIKES haben eine 2-jährige Garantie, obwohl sie als Verbrauchsmaterialien betrachtet werden.Jedoch muss nach den ersten 6 Monaten der Kunde nachweisen, dass der Fehler einem Herstellungsfehler entspricht.

3. GARANTIEUMFANG


LEGEND EBIKES garantiert seine Elektrofahrräder und andere verwandte Produkte unter der Marke LEGEND EBIKES gegen jegliche Herstellungs- oder Montagefehler, einschließlich:

- Die Reparatur oder den Austausch defekter Teile durch andere in gutem Zustand (nicht notwendigerweise neu, im Falle eines Austauschs).

- Die Arbeitskosten, die für die Installation oder Reparatur von Teilen und Komponenten erforderlich sind, entweder durch sich selbst oder durch einen Dritten.

- Die Kosten für den Versand (falls zutreffend) von Teilen an die Benutzer/Verkaufsstellen, um die Wirksamkeit der Garantie zu behaupten.

Mängel, die aus der anfänglichen Montage/Einstellung resultieren, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Fahrrads geltend gemacht werden.Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Benutzer für die Einstellung verantwortlich ist.

Unter Erstmontage/-einstellung verstehen wir:

  • Einstellung der Gänge.
  • Einstellung der Bremsen und Beläge.
  • Verlegung der Kabel.
  • Spannung der Speichen.
  • Spannung der Klapphebel (falls zutreffend).


Für den Fall, dass während der Bearbeitung einer Garantie Sendungen erfolgen und anschließend festgestellt wird, dass der Vorfall vom Garantieumfang ausgeschlossen ist, trägt der Benutzer/Verkaufspunkt die Kosten, die aus diesen Sendungen entstehen, unbeschadet der Tatsache, dass LEGEND EBIKES die Möglichkeit bietet, die Reparatur des Produkts außerhalb der Garantie zu kalkulieren.

Im Falle von Sendungen von Teilen oder kompletten Fahrrädern werden diese immer in das ursprüngliche Land und die Stadt des Kaufs gesendet.

Der Verlust der Batteriekapazität als Folge der Alterung derselben wird nicht als Herstellungsfehler angesehen, da es sich um ein Verhalten handelt, das den Eigenschaften von Lithium inhärent ist. Daher gilt die Garantie nur, wenn der Verlust der Autonomie unter 70% liegt oder wenn nicht 500 vollständige Ladezyklen abgeschlossen wurden.

Für den Fall, dass der Benutzer/Verkaufspunkt von LEGEND EBIKES verlangt, einen Test der Batterieautonomie durchzuführen, und der Bericht, der durch diesen Test erstellt wird, ein Ergebnis von 70% oder mehr zeigt, muss der Erstgenannte die durch die Durchführung dieses Tests entstandenen Kosten tragen, sowie die daraus resultierenden Versandkosten, falls zutreffend.

Die 2-jährige Garantie impliziert in keinem Fall, dass LEGEND EBIKES verpflichtet ist, für die Zeit, die zur Behebung eines Vorfalls, der von der Garantie abgedeckt ist, notwendig ist, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch defekter Komponenten und deckt in keinem Fall persönliche und materielle Schäden ab, die direkt oder indirekt durch das Versagen dieser Komponenten während der Nutzung entstanden sein könnten.

Die 2-Jahres-Garantie deckt in keinem Fall den normalen Verschleiß von verderblichen Elementen des Produkts ab: Verbrauchsmaterialien.Die genannten Elemente, die der Witterung ausgesetzt sind, sind die folgenden (diese Liste ist lediglich beispielhaft und in keinem Fall einschränkend):

  • Reifen
  • O-Ringe
  • Lampen Stationäre Becher
  • Gummiteile
  • Ketten
  • Luftschläuche
  • Bremsbeläge
  • Schrauben
  • Lager
  • Sattelbezüge
  • Kabel und Gehäuse
  • Sicherungsringe
  • Gewinde
  • Staubschutzabdeckungen
  • Griffe und Riemen Scheibenbremsrotoren Ritzel
  • Pedale
  • Speichen und Nippel
  • Kerne
  • Stoßdämpfergelenke


4. GARANTIEANWENDUNG


Die Anforderung der Garantieanwendung ist nicht übertragbar und kann nur vom ursprünglichen Käufer durchgeführt werden.

Garantiebezogene Ansprüche müssen über den Vertriebskanal abgewickelt werden, der mit dem unter Garantie stehenden Produkt verbunden ist:

- Im Falle des Erwerbs eines Produkts an einem offiziellen Verkaufspunkt (egal ob physisch oder online), muss die Garantie über diesen Verkaufspunkt abgewickelt werden und nicht über einen anderen.

- Im Falle des direkten Erwerbs eines Produkts von LEGEND EBIKES muss die Garantie über das legendebikes.com Portal, im Bereich HILFE/SUPPORT, abgewickelt werden.

Um die Garantie wirksam zu machen, muss der Kunde immer die Kaufrechnung vorlegen.

In jedem Fall wird die wirksame Anwendung der Garantie der Bewertung des Technischen Dienstes (SAT) von LEGEND EBIKES unterliegen, der die Ausschlussmöglichkeit derselben in Betracht ziehen kann, solange Sie eine begründete Rechtfertigung über die Art des Fehlers oder Bruchs vorlegen.

 

5. GARANTIEAUSSCHLÜSSE


5.1 Die Anwendung der Garantie ist ausgeschlossen, falls der Ausfall des defekten Teils oder der Teile auf eine unsachgemäße und/oder fahrlässige Verwendung des Produkts zurückzuführen ist.

Unter unsachgemäßer und/oder fahrlässiger Verwendung versteht man:

- Jede Nutzung, die nicht der Art des Produkts entspricht und/oder in der Bedienungsanleitung empfohlen wird.

- Die in der Bedienungsanleitung angegebenen Wartungsarbeiten nicht durchführen (wie das Akku mindestens alle zwei Monate nicht aufladen oder die entsprechende periodische Wartung nicht durchführen), oder andere als die genannten Arbeiten durchführen, die die Produktqualität beeinträchtigen könnten.

- Modifikationen außerhalb von autorisierten Werkstätten und/oder mit nicht-originalen oder nicht-zugelassenen Teilen vornehmen.

5.2 Die Garantieanwendung ist ausgeschlossen bei Schäden, Funktionsstörungen oder Leistungsproblemen, die durch industrielle Luftverschmutzung oder externe Einflüsse (zum Beispiel saurer Regen), Vogelkot, Baumsaft, Steine, Überschwemmungen, Hurrikane oder Ähnliches verursacht wurden.

5.3 Die Garantieanwendung ist ausgeschlossen, wenn die Art der Anfrage einen Grund für die Beteiligung einer dritten Partei darstellt oder aus einer absichtlichen Fehlhandlung resultiert.

5.4 Mängel, die aus der anfänglichen Montage/Einstellung resultieren, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Fahrrads geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Benutzer für den Zustand der Einstellung verantwortlich ist und daher die Anwendung der Garantie ausgeschlossen ist.

5.5 Die Antragstellung auf Garantie bedeutet in keinem Fall, dass LEGEND EBIKES verpflichtet ist, für die zur Behebung eines unter die Garantie fallenden Vorfalls erforderliche Zeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

5.6 Die Antragstellung auf Garantie erfordert lediglich die Reparatur oder den Austausch defekter Komponenten und deckt in keinem Fall die persönlichen und materiellen Schäden ab, die direkt oder indirekt aus ihrem Ausfall während der Nutzung entstehen können.

5.7 Die Antragstellung auf Garantie ist in jedem Fall ausgeschlossen in Bezug auf den normalen Verschleiß der verderblichen Elemente des Produkts: Verbrauchsmaterialien.

5.8 Im Falle eines Unfalls ist die LEGEND-Garantie vollständig ungültig.

Legend eBikes
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