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August 14, 2026 7 min lesen
Luxemburg setzt sein Engagement für sauberere Mobilität fort. Im Februar 2026 kündigte die Regierung an, dass Klimabonus Mobilitéit bis zum 30. Juni 2030 verlängert wird. Dadurch erhalten Einwohner mehr langfristige Planungssicherheit, wenn sie nachhaltigere Mobilitätsformen nutzen möchten.
Für Fahrräder und Pedelec25-E-Bikes bietet das derzeit veröffentlichte Programm 50 % des Kaufpreises ohne MwSt., bis zu 600 €, vorbehaltlich der geltenden Anspruchsvoraussetzungen. Für alle, die sich über eine E-Bike-Förderung in Luxemburg informieren, kann dies ein bedeutender Beitrag zu einem praktischen Elektrofahrrad für Pendelstrecken und Alltagsfahrten sein.
Mehrere Legend eBikes passen technisch sehr gut zu den derzeit im Programm verwendeten Pedelec25-Anforderungen. Dadurch ist Klimabonus besonders relevant für Fahrer, die eines unserer urbanen oder faltbaren Modelle in Betracht ziehen.
Klimabonus Mobilitéit ist Luxemburgs nationales Förderprogramm für sauberere Formen der Mobilität. Es umfasst Anreize für verschiedene emissionsfreie Mobilitätsoptionen, darunter herkömmliche Fahrräder, Fahrräder mit elektrischer Unterstützung und Lastenräder.
Die Förderung wird vom luxemburgischen Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität gewährt.
Am 20. Februar 2026 verabschiedete der Regierungsrat einen Gesetzentwurf, mit dem das Programm über die bisherige Frist vom 30. Juni 2026 hinaus verlängert werden soll. Die Regierung hat angekündigt, dass Klimabonus Mobilitéit bis zum 30. Juni 2030 fortgeführt wird.
Die Mitteilung bestätigt außerdem, dass die am 1. Oktober 2024 eingeführten Umwelt- und Sozialkriterien für Fahrräder, Fahrräder mit Pedalunterstützung und Lastenräder im verlängerten Programm beibehalten werden sollen.
Sie können die offizielle Mitteilung der luxemburgischen Regierung zur Verlängerung von Klimabonus Mobilitéit lesen.
Die Regierung hat bestätigt, dass Klimabonus Mobilitéit bis zum 30. Juni 2030 fortgeführt wird. Das aktuelle Guichet.lu-Verfahren für Fahrräder und Pedelec25 zeigt jedoch weiterhin den bisherigen Kaufzeitraum an, der am 30. Juni 2026 endet.
Wer nach diesem Datum kauft, sollte daher vor der Bestellung die neuesten offiziellen Bedingungen prüfen. Das Programm selbst wird fortgesetzt, aber die detaillierte Antragsseite muss den verlängerten Rahmen noch widerspiegeln.
Nach den derzeit veröffentlichten Regeln steht die Förderung Privatpersonen mit Wohnsitz in Luxemburg zur Verfügung, die ein neues Fahrrad für den eigenen Gebrauch kaufen.
Der Fünfjahreszeitraum wird ab dem Rechnungsdatum des zuvor geförderten Fahrrads berechnet.
Für herkömmliche Fahrräder und Pedelec25, die ab dem 1. Oktober 2024 gekauft wurden, sehen die derzeit veröffentlichten Bedingungen vor, dass die Förderung Einwohnern vorbehalten ist, die entweder:
im selben Jahr erhalten, in dem das Fahrrad gekauft wird.
Die luxemburgische Regierung hat angegeben, dass diese Kombination aus Umwelt- und Sozialkriterien im Rahmen der Verlängerung des Programms bis 2030 fortgeführt werden soll. Käufer, die im verlängerten Rahmen kaufen, sollten dennoch die Bedingungen prüfen, die für das genaue Rechnungsdatum gelten.
Dies ist einer der wichtigsten Punkte bei der Auswahl Ihres Fahrrads. Die Förderung gilt nicht einfach für jedes Fahrzeug, das als Elektrofahrrad vermarktet wird: Das Fahrzeug muss als Pedelec25 und als „Fahrrad“ im Sinne der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung eingestuft werden.
Für diese Förderung entscheidet die Einstufung nach der Straßenverkehrsordnung darüber, ob das Elektrofahrrad zur förderfähigen Fahrradkategorie gehört oder als eine andere Art von motorisiertem Fahrzeug behandelt wird.
Ein förderfähiges Pedelec25 muss:
Praktisch entspricht dies der Standardkonfiguration straßenzugelassener europäischer Pedelec25-E-Bikes. Die Einhaltung dieser Spezifikationen ist wichtig, weil die Rechnung oder die Begleitdokumentation nachweisen muss, dass das Fahrrad in diese förderfähige Kategorie fällt.
Für Fahrer, die die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, sind Legend eBikes technisch eine naheliegende Wahl für die Förderung.
Unsere straßenzugelassenen europäischen Modelle verwenden dieselben Kernmerkmale, die für ein Pedelec25 erforderlich sind: 250 W Nennmotorleistung, Pedalunterstützung und Unterstützung bis maximal 25 km/h.
Das bedeutet, dass Modelle wie das Legend Monza, das Legend Siena und das Legend Milano besonders relevante Optionen für Fahrer sind, die ein förderfähiges E-Bike für Pendelstrecken und Alltagsmobilität suchen.
Das Legend Monza eignet sich besonders für Fahrer, die ein E-Bike benötigen, das sich leicht zu Hause aufbewahren, ins Büro mitnehmen oder mit anderen Verkehrsmitteln kombinieren lässt. Sein faltbares 20-Zoll-Format macht es zu einer praktischen Wahl für das Stadtleben, ohne auf die Vorteile eines vollwertigen Elektrofahrrads mit Pedalunterstützung zu verzichten.
Das Legend Siena kombiniert einen faltbaren Rahmen mit 24-Zoll-Rädern und ist damit eine starke Option für Fahrer, die eine einfachere Aufbewahrung wünschen, aber für tägliche Fahrten ein Fahrgefühl mit größeren Rädern bevorzugen.
Für Fahrer, die ein traditionelleres Citybike-Format suchen, ist das Legend Milano auf komfortable und praktische urbane Mobilität ausgelegt und passt natürlich zu der Art von Alltagstransport, die Klimabonus fördern möchte.
Alle drei Modelle passen deutlich besser zum Zweck des Programms, als einfach ein Fahrrad zu wählen, nur weil eine Förderung verfügbar ist. Ziel sollte weiterhin sein, ein E-Bike zu kaufen, das wirklich zu Ihrem Arbeitsweg, Ihrem Stauraumbedarf und Ihrer täglichen Routine passt.
Nach den derzeit veröffentlichten Regeln kann ein förderfähiges Fahrrad oder Pedelec25 Folgendes erhalten:
Wenn der förderfähige Preis ohne MwSt. beispielsweise 1.000 € beträgt, läge die Förderung bei 500 €. Wenn der förderfähige Preis 1.500 € ohne MwSt. beträgt, entsprächen 50 % zwar 750 €, der Zuschuss wäre jedoch auf 600 € begrenzt.
Damit ist die Förderung besonders interessant, wenn Sie ein hochwertiges E-Bike für den Alltag wählen möchten: Anstatt beim Fahrrad selbst Kompromisse einzugehen, können anspruchsberechtigte Fahrer die Förderung nutzen, um einen Teil der Anfangsinvestition zu reduzieren.
Lastenräder haben eine eigene Kategorie. Nach dem derzeit veröffentlichten Rahmen können förderfähige Lastenräder 50 % des Kaufpreises ohne MwSt., bis zu 1.000 € erhalten.
Sie müssen die offizielle Definition eines Lastenrads erfüllen, einschließlich der erforderlichen Fähigkeit und Nutzlastkapazität für den Transport von Waren oder Personen.
Ja, und das ist besonders nützlich für Kunden von Legend eBikes.
Nach den derzeit veröffentlichten Klimabonus-Regeln gibt es keine Einschränkung hinsichtlich des Kauforts des Fahrrads. Es kann gekauft werden:
Das bedeutet, dass Einwohner Luxemburgs bei der Auswahl ihres Fahrrads nicht auf ein teilnehmendes lokales Geschäft beschränkt sind. Nach dem aktuellen Rahmen kann ein anspruchsberechtigter Kunde daher ein qualifizierendes Legend eBike online kaufen und dennoch die Förderung beantragen, sofern alle persönlichen, technischen und dokumentarischen Bedingungen erfüllt sind.
Das gibt Fahrern mehr Freiheit, das Modell zu wählen, das am besten zu ihnen passt, anstatt die Förderung darüber entscheiden zu lassen, wo sie einkaufen müssen.
Für Käufe im verlängerten Rahmen nach Juni 2026 empfehlen wir zu bestätigen, dass diese Kaufregel unverändert bleibt, sobald Guichet.lu das aktualisierte Verfahren veröffentlicht.
Die Unterlagen sind besonders wichtig, weil die Verwaltung damit auch überprüft, ob das E-Bike die vom Programm geforderte technische Definition erfüllt.
Hier wird die Anforderung der Straßenverkehrsordnung praktisch relevant: Es handelt sich nicht nur um juristische Terminologie. Die Verwaltung benötigt Unterlagen, die zeigen, dass das E-Bike tatsächlich ein Pedelec25 ist und in die förderfähige Fahrradkategorie fällt.
Sie benötigen außerdem eine RIB oder eine Bankkontenbescheinigung für das Konto, auf das die Förderung ausgezahlt werden soll.
Der Zahlungsnachweis kann normalerweise erbracht werden durch:
Für herkömmliche Fahrräder und Pedelec25, die nach den ab dem 1. Oktober 2024 eingeführten Regeln gekauft wurden, müssen Antragsteller außerdem die Entscheidung des Nationalen Solidaritätsfonds vorlegen, die den Erhalt der entsprechenden Teuerungszulage oder Energiezulage im Jahr des Kaufs bestätigt.
Nach dem aktuellen Verfahren können Anträge über MyGuichet.lu oder per Post eingereicht werden.
Nach dem bestehenden Verfahren muss der Antrag spätestens ein Jahr nach dem Kauf eingereicht werden.
Sie können das detaillierte Verfahren und die neuesten Antragsbedingungen auf der offiziellen Guichet.lu-Seite zur E-Bike-Förderung prüfen.
Wenn Sie für Klimabonus anspruchsberechtigt sind, sollten die technischen Anforderungen Sie nicht zu einem ungewohnten oder hochspezialisierten Fahrradtyp drängen. Sie entsprechen sehr genau der europäischen Standardkonfiguration, die unsere urbanen und faltbaren E-Bikes bereits verwenden.
Das bedeutet, dass Sie sich auf die Dinge konzentrieren können, die im Alltag wirklich wichtig sind:
Sie können das Legend Monza entdecken, unsere anderen Modelle vergleichen oder ein Legend testen, bevor Sie sich entscheiden.
Wenn Sie für Ihren Antrag Unterlagen zur Motorleistung, Unterstützungsgeschwindigkeit oder zu den technischen Eigenschaften eines Modells benötigen, können Sie auch unser Team kontaktieren.
Die Verlängerung von Klimabonus Mobilitéit bis zum 30. Juni 2030 gibt Einwohnern Luxemburgs einen längerfristigen Rahmen, um in saubereren Verkehr zu investieren.
Für anspruchsberechtigte Fahrer ist die Kombination besonders attraktiv: Das derzeit veröffentlichte Programm kann bis zu 600 € bieten, Online-Käufe werden akzeptiert und die technischen Pedelec25-Anforderungen passen natürlich zu mehreren unserer praktischsten urbanen und faltbaren E-Bikes.
Entdecken Sie das Legend Monza, lernen Sie unsere anderen Legend eBikes kennen oder besuchen Sie unseren europäischen Leitfaden zu E-Bike-Förderungen, um zu sehen, welche Unterstützung für Ihr nächstes E-Bike verfügbar sein könnte.
Hinterlasse uns deine Kontaktdaten und profitiere von den verfügbaren Förderungen. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dir mitzuteilen, welche Zuschüsse es aktuell in deiner Stadt gibt. Außerdem helfen wir dir dabei, herauszufinden, welches eBike-Modell von Legend am besten zu deinen Bedürfnissen passt.
Oder wenn du möchtest, schreib uns direkt über WhatsApp unter +34 938 488 480. Jetzt über WhatsApp Kontakt aufnehmen.

Leicht, faltbar und ideal für die Stadt
Nur 19 kg – perfekt für den Stadtverkehr, den Aufzug oder dein Wohnmobil. Das leichteste Klapp-eBike aus der Legend Serie – ideal für Nomaden, Wochenendausflüge und den täglichen Weg in die Stadt.

Komfort und Stil für deinen Alltag
Unser beliebtestes Modell in Europa – geschätzt von Frauen und Männern gleichermaßen. Mit aufrechter Sitzposition und klassischem Design ist das Siena ideal für tägliche Fahrten, den Schulweg mit den Kindern oder entspannte Ausflüge.

Kraftvoll und elegant durch den Alltag
Elegant und leistungsstark – das Milano bietet Komfort und große Reichweite. Mit Federgabel und aufrechter Haltung eignet es sich perfekt für den täglichen Einsatz oder Wochenendabenteuer.

Bereit für Trails, Straßen und alles dazwischen
Ein robustes E-MTB mit Vollfederung, entwickelt sowohl für Offroad-Spaß als auch für urbane Vielseitigkeit. Die Legend Etna passt sich mühelos von Bergpfaden an Stadtstraßen an und ist damit die erste Wahl für dynamische Fahrer.
Echte Menschen. Echte Fahrten. Sehen Sie, wie Legend eBikes den Alltag in ganz Europa verändern.
Alle Geschichten ansehenJa. Die luxemburgische Regierung hat im März 2026 bekannt gegeben, dass der „Klimabonus Mobilitéit“ bis zum 30. Juni 2030 fortgeführt wird. Das detaillierte Verfahren für den Fahrradkauf auf Guichet.lu spiegelt noch die bisherigen Rahmenbedingungen wider; Käufer sollten daher die Bedingungen prüfen, die für Käufe nach Juni 2026 gelten.
Nach den derzeit geltenden Bestimmungen können förderfähige Fahrräder und Pedelec25-E-Bikes eine Förderung in Höhe von 50 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer erhalten, maximal jedoch 600 €.
Modelle wie Legend Monza, Legend Siena und Legend Milano verfügen über eine Tretunterstützung, einen Motor mit einer Nennleistung von 250 W und eine auf 25 km/h begrenzte Unterstützung, was den wesentlichen technischen Anforderungen der im Rahmen des Programms verwendeten Kategorie „Pedelec25“ entspricht.
Nach den derzeit geltenden Vorschriften ja. Luxemburg schränkt den Ort des Kaufs nicht ein, sodass Fahrräder online oder bei einem Händler im Ausland gekauft werden können. Alle anderen Voraussetzungen und Nachweispflichten müssen weiterhin erfüllt sein.
Das Fahrrad muss gemäß der Straßenverkehrsordnung als „Fahrrad“ gelten. Bei einem E-Bike bedeutet dies, dass es sich um ein Pedelec25 mit Tretunterstützung handeln muss, das eine maximale Dauerleistung des Motors von 250 W aufweist und bei dem die Unterstützung bei 25 km/h oder beim Aufhören des Tretens endet. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob das Fahrrad unter die Kategorie der förderfähigen Fahrräder fällt.
Der „Klimabonus Mobilité“ fördert eine umweltfreundlichere Alltagsmobilität in Luxemburg. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen stehen für förderfähige Pedelec25-E-Bikes bis zu 600 € zur Verfügung. Die Modelle Legend Monza, Legend Siena und Legend Milano erfüllen die wichtigsten technischen Kriterien der Pedelec25-Kategorie mit Tretunterstützung, einer Nennleistung des Motors von 250 W und einer auf 25 km/h begrenzten Unterstützungsgeschwindigkeit. Das Förderprogramm erlaubt unter den aktuellen Rahmenbedingungen auch Online- und Auslandskaufe, was es förderberechtigten Einwohnern Luxemburgs erleichtert, das Legend-E-Bike auszuwählen, das am besten zu ihrem Arbeitsweg und ihrem Alltag passt.